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Datennutzungsverträge

Der Zugang zu den NEPS-Daten erfordert den Abschluss eines Datennutzungsvertrags mit dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi). Sowohl für die Nutzung der Datenfernverarbeitung mittels RemoteNEPS als auch für die Nutzung des Datensicherheitsraums am LIfBi in Bamberg (On-site) sind entsprechende Ergänzungsverträge abzuschließen.

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NEPS-Datennutzungsvertrag PDF-de PDF-en
Änderung des Datennutzungsvertrags PDF-de PDF-en
RemoteNEPS-Ergänzungsvertrag PDF-de PDF-en
On-site-Ergänzungsvertrag PDF-de PDF-en
Biometrische Authentifizierung - zur Info PDF-de PDF-en

Hinweise zur Antragsstellung

  • Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung: Antragsberechtigt sind ausschließlich Arbeitnehmer*innen wissenschaftlicher Einrichtungen, die mindestens über einen Hochschulabschluss verfügen. Handelt es sich bei der Einrichtung nicht um eine Universität oder ein allgemein anerkanntes Forschungsinstitut, so muss ein geeigneter Nachweis für die wissenschaftliche Tätigkeit der Einrichtung (z. B. Auszug aus der Satzung, Selbstdarstellung auf der Webseite) erbracht werden.
  • Beschreibung des Forschungsvorhabens: Für jedes NEPS-Projekt ist ein separater Datennutzungsvertrag abzuschließen. Zur Kennzeichnung des jeweiligen Projekts sind ein Titel, eine kurze Darstellung der zentralen Fragestellungen sowie die Dauer anzugeben. Darüber hinaus sind Kooperationsprojekte mit Partner*innen an mehreren Institutionen, Fortsetzungsprojekte und Qualifizierungsprojekte mit Hilfe der entsprechenden Felder im Formular zu kennzeichnen.
  • Zusätzlich beteiligte Personen: Es besteht die Möglichkeit, weitere am Forschungsvorhaben beteiligte Personen in den Vertrag aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für Studierende. Zu beachten ist, dass alle Beteiligten eines Vertrags derselben wissenschaftlichen Einrichtung angehören müssen. Bei Kooperationsprojekten mit Partner*innen an mehreren Institutionen sind jeweils separate Datennutzungsverträge (mit gleichem Titel und gleicher Kurzbeschreibung) abzuschließen.
  • Verpflichtungen: Der Vertrag verpflichtet auf einen sicheren und vertraulichen Umgang mit den NEPS-Daten. Dazu zählt insbesondere die ausschließliche Nutzung der Daten im Rahmen des Projekts und die Unterlassung von Re-Identifikationsversuchen. Die Verwendung von NEPS-Daten ist in Publikationen anzuzeigen; entsprechende Publikationen sind dem FDZ-LIfBi unaufgefordert mitzuteilen (siehe § 9, Satz 3).
  • Einsendung: Ausgefüllte und händisch (!) unterschriebene Formulare können als Scan per E-Mail, als Fax oder ausgedruckt per Post an das Forschungsdatenzentrum übermittelt werden. Die Kontaktinformationen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin sind auf der ersten Seite der Formulare angegeben. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags werden die für die Anmeldung auf dem NEPS-Portal erforderlichen Zugangsinformationen (Nutzernummer und Passwort) in separaten E-Mails an alle beteiligten Personen versandt. Eine Kopie des gegengezeichneten Vertrags geht dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin ebenfalls per E-Mail zu.
  • Veröffentlichung: Alle Datennutzungsverträge werden unter der Rubrik Forschungsprojekte auf der NEPS-Homepage mit Informationen aus der Projektbeschreibung aufgeführt (siehe § 6, Satz 1b).

Einsendung

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an das Forschungsdatenzentrum:

  • per Fax: +49 951 863-3513
  • per Post: Leibniz-Institut für
    Bildungsverläufe e.V. (LIfBi)
    Forschungsdatenzentrum
    Wilhelmsplatz 3
    96047 Bamberg